Bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei rufen?
Wie sieht es bei kleinen Unfällen aus. Der Unfallgegner ist zum Beispiel auf einem Parkplatz aus Unachtsamkeit rückwärts gegen ihr stehendes Fahrzeug gefahren. Die Polizei nimmt bei solchen Unfällen häufig nur die Personalien der Beteiligten auf, ohne den Sachverhalt weiter zu dokumentieren.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder bei streitigem Unfallhergang sollten Sie in jedem Fall die Polizei hinzuziehen.
Unfall selbst aufnehmen:
Sie können sich hier leider nicht immer auf die Unfallaufnahme der Polizei verlassen. Wenn der Unfallhergang nicht streitig ist, können Sie den Unfall leicht selbst aufnehmen. Dabei helfen Ihnen die genormten europäischen Unfallberichte.
Unfallbericht-deutsch-franzoesisch
Unfallbericht-deutsch-spanisch
Unfallbericht-deutsch-englisch
Tipp: Ausdrucken und zwei Exemplare ins Handschuhfach legen
Es ist manchmal besser, den Unfallhergang selber zu dokumentieren und sich vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen. Am Unfallort sind die Beteiligten meistens noch einsichtig und ehrlich. Wenn Sie die Polizei hinzugezogen haben, ist es sinnvoll zusätzlich einen eigenen Unfallbericht auszufüllen. Notieren Sie sich die Anschrift von Zeugen. So haben Sie die Angaben schon, bevor Sie Einsicht in die Ermittlungsakte bekommen.